Veranstaltung: | 9. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Sonstige Anträge |
Antragsteller*in: | Julia Altmeyer |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.09.2022, 12:22 |
A3: Definition der innerparteilichen Aufgaben des Bundesvorstandes
Antragstext
Der Bundesparteitag möge beschließen, dass der §8 der Satzung ("Der
Bundesvorstand") um eine Beschreibung der innerparteilichen Aufgaben des
Bundesvorstandes ergänzt wird. Als Text schlage ich folgendes vor:
(10) Innerparteiliche Aufgaben des Bundesvorstandes:
- Der Bundesvorstand oder ein von ihm einzusetzendes Strategie-Team
definiert die Parteiziele für die kommende Legislaturperiode sowie die
vorläufigen Pläne zu deren Umsetzung. Der Bundesvorstand kommuniziert
diese auf dem Bundesparteitag, auf dem er (wieder-)gewählt werden soll, wo
über sie im Rahmen der öffentlichen Diskussion abgestimmt wird. Die
tatsächliche Umsetzung der Ziele ist ein Teil des Rechenschaftsberichts
und soll auf dem nachfolgenden BPT evaluiert werden.
- Der Bundesvorstand kann der Unvereinbarkeitsliste per Beschluss weitere
Organisationen hinzufügen und dies durch den folgenden Bundesparteitag
bestätigen lassen.
- Die Parteimitgliedschaft wird beim Bundesvorstand in elektronischer oder
schriftlicher Form beantragt. Der Bundesvorstand entscheidet über die
Aufnahme innerhalb von vier Wochen nach bestätigtem Eingang des
Aufnahmeantrags. Der Bundesvorstand entscheidet ebenso über Anträge eines
Mitgliedes auf Zugehörigkeit zu einem Landesverband außerhalb des
Wohnsitz-Bundeslandes. Sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen, sind
diese Anträge zu bewilligen.
- Die Mitarbeit als Beweger*in muss beim Bundesvorstand unter Nennung von
Namen und Postanschrift beantragt werden. Der Bundesvorstand entscheidet
dann über Beginn und Ende der Mitarbeit.
- Der Bundesvorstand kann bei erheblichen Verstößen gegen die Satzungen und
Ordnungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG, oder Handlungen, die dem Ansehen der
Partei schaden, folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis,
Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu
bekleiden und das Ruhen der Mitgliedsrechte für einen begrenzten Zeitraum,
der 2 Jahre nicht übersteigen darf.
- Im Falle schwerer Verstöße seitens eines Mitgliedes gegen Satzung und
Ordnungen der Partei, die durch Ordnungsmaßnahmen nicht ausreichend
geahndet werden können, beantragt der Bundesvorstand beim zuständigen
Schiedsgericht den Ausschluss des Mitgliedes.
- Der Bundesvorstand trifft Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen gegen
Landesverbände, die gegen Satzung und Ordnungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
verstoßen.
Begründung
Die Aufgaben des Bundesvorstandes für seine innerparteiliche Wirkung sind aus meiner Sicht nicht ausreichend definiert. Letztlich stehen wir vor der Situation, dass der Bundesvorstand auf Input aus der Basis wartet und die Basis wartet auf Impulse vom Bundesvorstand. Das Ergebnis ist Stillstand. Um diesen zu beenden erscheint es mir dringend geboten, dass es eine Verpflichtung zur Definition von gemeinsamen Etappenzielen gibt. Des Weiteren sind Aufgaben des Bundesvorstandes aus anderen Satzungsparagrafen zur besseren Übersicht hier noch einmal zusammengefasst.
Kommentare
Werner Hörzer:
Holger Pleus:
Sebastian Peter Wiedemeier: